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Selbstverpflichtung · Fassung vom 29. Juli 2026

Redaktionelle Grundsätze

Wir verdienen Geld, wenn Leser über unsere Links ein Casinokonto eröffnen. Eine Seite mit diesem Geschäftsmodell muss erklären, wie sie trotzdem zu belastbaren Urteilen kommt. Das sind die zehn Regeln, an denen wir uns messen lassen – nachprüfbar an jedem Testbericht.

1. Wir trennen Werbung und Urteil – aber wir behaupten nicht, unabhängig zu sein

Viele Vergleichsseiten schreiben „100 % unabhängig“ über eine Liste, die nach Provisionshöhe sortiert ist. Wir halten das für unehrlich. Richtig ist: Wir sind wirtschaftlich davon abhängig, dass Leser Konten eröffnen. Was wir dagegen setzen können, sind überprüfbare Festlegungen.

Die Reihenfolge folgt der Note, nicht der Vergütung. Der Anbieter mit der besten Note steht oben, auch wenn ein anderer mehr zahlt. Kein Anbieter kann sich einen Platz kaufen oder eine bessere Bewertung erwerben. Kein Anbieter sieht einen Testbericht vor der Veröffentlichung und hat kein Recht auf Änderungen. Nachträgliche Korrekturen erfolgen nur, wenn sich eine Tatsachenbehauptung als falsch erweist – dann aber sofort und mit neuem Prüfdatum.

Woran du das prüfen kannst

Unsere schärfsten Abschnitte stehen in Testberichten, an denen wir mitverdienen. Im Crocoslots-Bericht rechnen wir vor, dass der erwartete Ertrag des dortigen Gratisangebots bei null liegt. Im Spirit-Bericht steht, dass die beworbenen 15.000 € durch einen Auszahlungsdeckel praktisch bedeutungslos sind. Beides sind Partnerangebote.

2. Primärquellen vor allem anderen

Grundlage jeder Bewertung sind die vom Betreiber veröffentlichten Bonus- und Auszahlungsbedingungen sowie seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im Zweifel in der englischen Originalfassung, weil mindestens ein von uns geprüfter Anbieter in seinen AGB festlegt, dass Übersetzungsfehler zu seinen Gunsten ausgelegt werden.

An zweiter Stelle stehen die Stammdaten- und Konditionsblätter der Partnerprogramme. An dritter unsere eigene Nachrechnung.

Nicht als Quelle zählen: Werbematerial und Landingpages, Angaben anderer Vergleichsseiten, Nutzerbewertungen in Foren oder auf Bewertungsportalen, Pressemitteilungen der Betreiber. Nichts davon ist überprüfbar, und Nutzerbewertungen lassen sich kaufen.

3. Jede Zahl wird nachgerechnet

Prozentangaben und Umsatzfaktoren sagen für sich genommen wenig. Wir rechnen sie deshalb konsequent in Euro um und stellen sie den Grenzen gegenüber, die derselbe Anbieter setzt: Ein beworbener Bonus von 8.000 € bei einem Auszahlungslimit von 5.000 € pro Woche ist keine Chance, sondern eine Rechengrenze.

Dazu gehört auch die Erwartungswertrechnung: Bei einer Auszahlungsquote von rund 96 % kostet das Umsetzen einer 45-fachen Umsatzbedingung im Mittel das 1,8-Fache des umzusetzenden Betrags. Diese Zahl steht in keinem Werbebanner, ist aber der ehrlichste Maßstab für ein Bonusangebot. Wie das funktioniert, erklärt Was sind Freispiele.

4. Eine fehlende Angabe ist ein Minus, kein neutraler Zustand

Wenn ein Betreiber die Höchstauszahlung, die Frist oder den Höchsteinsatz nicht dokumentiert, verlagert er das Risiko auf den Spieler. In unseren Datenblättern steht dann „k. A.“ – nie ein geschätzter Wert –, und die Note sinkt.

Das ist der Grund, warum zwei Anbieter mit fast identischem Angebot unterschiedlich abschneiden können: Crocoslots nennt beim Gratisangebot Deckel und Umsatzfaktor, Bitkingz nennt beide nicht. Die Bedingungen sind vermutlich dieselben – aber „vermutlich“ ist keine Grundlage für eine Empfehlung.

5. Widersprüche werden benannt, nicht geglättet

Wenn zwei Quellen desselben Anbieters sich widersprechen, nennen wir beide Fassungen, sagen welcher wir folgen, und begründen es. Wir wählen nicht stillschweigend die freundlichere Zahl.

Bei Spirit Casino nennen die Angebotstexte eine 40-fache Umsatzbedingung, die allgemeinen Bonusbedingungen eine 50-fache. Wir rechnen mit 40-fach, weil das die spezifischere Regel ist – und schreiben dazu, dass allgemeine Bedingungen im Streitfall häufig als Auffangregel herangezogen werden. Alle vier gefundenen Widersprüche stehen offen im Testbericht.

6. Prüfdatum statt Aktualitätsbehauptung

Bonusbedingungen ändern sich ohne Ankündigung. Deshalb trägt jedes Datenblatt und jeder Testbericht ein sichtbares Prüfdatum – nicht ein „zuletzt aktualisiert“ im Fußbereich, das auch das Datum einer Tippfehlerkorrektur sein könnte. Das Prüfdatum sagt: An diesem Tag haben wir jede Angabe gegen die Quelle gehalten.

Offene Fragen an die Betreiber halten wir schriftlich fest und veröffentlichen sie mit. Wir tragen die Antwort nach, statt in der Zwischenzeit eine plausible Zahl zu erfinden.

7. Wir bewerten Regulierung, nicht Bauchgefühl

„Seriös“ ist kein prüfbares Kriterium. Prüfbar ist, welche Behörde einen Anbieter lizenziert, ob die Lizenznummer in einem Register nachschlagbar ist, ob es einen Beschwerdeweg gibt und ob eine Konzession für Deutschland, Österreich oder die Schweiz besteht.

Ein Betreiber kann korrekt arbeiten und trotzdem unter einer Aufsicht stehen, die im Streitfall nicht hilft. Das sind zwei verschiedene Fragen, und wir halten sie auseinander. Rechtsberatung ist das ausdrücklich nicht: Ob du in deinem Land bei einem bestimmten Anbieter spielen darfst, können und dürfen wir nicht beurteilen.

8. Spielerschutz steht über der Conversion

Wir schreiben hin, wenn ein Angebot rechnerisch keinen Ertrag erwarten lässt – auch wenn ein Klick darauf uns Geld bringt. Wir bewerben keine Angebote als Verdienstmöglichkeit. Wir verwenden keine künstliche Dringlichkeit, keine ablaufenden Countdown-Zähler und keine Formulierungen, die Verluste als Beinahe-Gewinne darstellen.

Mechaniken, die auf tägliche Rückkehr ausgelegt sind – Lootboxen, Glücksräder, Überraschungsgeschenke mit unveröffentlichten Gewinnchancen –, benennen wir als das, was sie sind, statt sie als Zusatzleistung zu verbuchen. Und Verantwortungsvolles Spielen ist die einzige Seite hier ohne einen einzigen Partnerlink.

9. Werbung wird an jeder Stelle gekennzeichnet, an der sie auftritt

Ein Hinweis im Impressum reicht nicht. Wer auf einer Unterseite landet, liest das Impressum nicht – deshalb steht die Kennzeichnung dort, wo die Werbung passiert. Konkret heißt das dreierlei.

Jeder Knopf, der zu einem Betreiber führt, ist als solcher erkennbar und nicht als Teil des redaktionellen Textes getarnt. Es gibt keine Fließtextlinks, die unangekündigt zu einem Anbieter abgehen. Jede Seite mit Partnerlinks trägt einen Transparenzhinweis und nicht nur die Startseite. Exklusive Angebote sind als exklusiv gekennzeichnet – also solche, die nur über unseren Link laufen. Das ist eine Angabe, die für dich nützlich ist, weil solche Angebote in der Regel besser sind als die öffentliche Variante. Sie ist gleichzeitig die, an der wir am meisten verdienen. Beides steht dabei.

Und was wir nicht tun: eine Liste als „Top 10“ ausgeben, die nach Provision sortiert ist. Bei uns ist die Sortierung immer die Note, und die Note ist immer nachrechenbar.

10. Kein Satz ohne Quelle – auch dann nicht, wenn er stimmen würde

Der schwerste dieser Grundsätze im Alltag, weil er gegen einen naheliegenden Reflex arbeitet: Wenn in einer Liste von Spielestudios ein bekannter Name fehlt, den fast jeder Anbieter dieser Größe im Portfolio hat, liegt es nahe, ihn zu ergänzen. Das ist genau der Punkt, an dem aus einer Prüfung eine Vermutung wird.

Unsere Regel dazu ist absolut: Was nicht in einer Primärquelle steht, steht nicht im Text. Nicht als Vermutung, nicht als „üblicherweise“, nicht als plausible Ergänzung. Wenn eine Angabe fehlt, ist die einzige zulässige Formulierung, dass sie fehlt. Das erzeugt Textstellen, die unvollständig wirken – und das ist der Preis für einen Text, in dem jede Angabe belegt ist.

Derselbe Grundsatz gilt für Wertungen. Wir schreiben nicht „schnelle Auszahlung“, wenn der Betreiber „sofort“ behauptet und keine Frist nennt; wir schreiben, dass er es behauptet. Wir schreiben nicht „seriöser Anbieter“, weil das nicht prüfbar ist; wir schreiben, welche Behörde zuständig ist und ob die Nummer zitierbar ist.

Warum diese Seite überhaupt existiert

Eine Selbstverpflichtung, die niemand liest, hat keinen Adressaten – und die meisten Leser klicken sie nicht an. Sie steht trotzdem hier, und zwar aus zwei Gründen, die nichts mit Außenwirkung zu tun haben.

Sie bindet uns. Eine Regel, die veröffentlicht ist, lässt sich nicht mehr fallweise auslegen. Wenn hier steht, dass eine fehlende Angabe ein Abzug ist, dann ist sie es auch beim Anbieter mit der höchsten Vergütung – sonst müssten wir diesen Satz ändern, und eine Änderung fällt auf. Genau deshalb steht die Gewichtung als Tabelle da und nicht als Absicht.

Sie liefert einen Maßstab, den du gegen uns verwenden kannst. Ohne diese Seite könntest du einen Testbericht nur glauben oder nicht glauben. Mit ihr kannst du prüfen, ob er den eigenen Regeln folgt – und uns schreiben, wenn nicht. Das ist die einzige Kontrolle, die es für eine Seite wie diese gibt: keine Aufsichtsbehörde, kein Presserat, nur ein offener Maßstab und aufmerksame Leser.

Warum wir im Zweifel die englische Fassung lesen

Ein technisch klingender Punkt mit unmittelbaren Folgen für Geld. Bei international betriebenen Anbietern ist die deutsche Fassung der Bedingungen eine Übersetzung, und mindestens einer der von uns geprüften Anbieter legt in seinen AGB ausdrücklich fest, dass bei Abweichungen die englische Fassung gilt. Wer nur die deutsche liest, liest also unter Umständen nicht den verbindlichen Text.

In der Praxis ist die englische Fassung außerdem häufig die ausführlichere: Sie enthält Klauseln zum Spielbeitrag einzelner Kategorien, zur Reihenfolge der Abbuchung aus Bonus- und Echtgeldtopf und zum Umgang mit Restguthaben, die in der Kurzfassung fehlen. Das sind genau die Werte, die wir brauchen – und deshalb ist die Reihenfolge bei uns umgekehrt zur Bequemlichkeit: erst die verbindliche Fassung, dann die Übersetzung als Gegenprobe.

Wenn dabei ein Unterschied auffällt, ist das ein Befund und keine Fußnote: Nach Regel 5 wird er benannt, und nach Regel 4 kostet er den Anbieter Punkte bei der Transparenz. Denn zwei Fassungen mit unterschiedlichem Inhalt heißen, dass mindestens eine von beiden nicht gepflegt wird.

Die Quellenhierarchie im Detail

Regel 2 sagt „Primärquellen zuerst“. Diese Tabelle sagt, was das konkret heißt – und, was genauso wichtig ist, was jede Quelle nicht belegen kann.

Quellenarten mit Rang, Verwendung und Grenzen
RangQuelleBelegt / belegt nicht
1Bonus- und Auszahlungsbedingungen des BetreibersBelegt Umsatzfaktor, Bezugsgröße, Frist, Höchstauszahlung, Höchsteinsatz, Spielbeitrag. Belegt nicht, ob der Betreiber sich daran hält.
2AGB des Betreibers, im Zweifel englischBelegt Länderlisten, Missbrauchsklauseln, Betreibergesellschaft, Gerichtsstand, Vorrang der Sprachfassung. Belegt keine aktionsspezifischen Werte.
3Lizenzangabe und Register der AufsichtsbehördeBelegt Zuständigkeit und Nummer. Belegt kein Schutzniveau – Lizenz ist nicht gleich Lizenz.
4Stammdatenblätter des PartnerprogrammsBelegt exklusive Konditionen, Bonuscodes und Zielmärkte. Ist Werbematerial und wird gegen Rang 1 geprüft; bei Abweichung gilt Rang 1.
5Eigene Umrechnung und NachrechnungBelegt abgeleitete Werte wie nötigen Umsatz, erwarteten Verlust, Wartezeit bei Limits. Steht als Rechnung im Text, damit sie prüfbar ist.
Werbematerial, andere Vergleichsseiten, Nutzerbewertungen, ForenKein Beleg. Können ein Anlass sein nachzusehen, nie eine Grundlage für eine Angabe.

Der letzte Zeile widerspricht die gängige Praxis der Branche am deutlichsten. Ein erheblicher Teil der Angaben, die man auf Vergleichsseiten findet, stammt von anderen Vergleichsseiten – weshalb sich einzelne Fehler über Jahre halten und überall gleich lauten. Wer eine Angabe an drei Stellen identisch findet, hat sie deshalb nicht dreifach bestätigt, sondern möglicherweise dreimal dieselbe Quelle gelesen.

Wenn Grundsätze kollidieren

Regeln, die sich nie widersprechen, sind zu allgemein formuliert. Bei uns kollidieren sie regelmäßig, und wir haben für die häufigsten Fälle eine feste Auflösung.

Vollständigkeit gegen Belegbarkeit. Ein Datenblatt mit drei „k. A.“ sieht unfertig aus, ein ausgefülltes Feld mit einem geschätzten Wert sieht besser aus und ist schlechter. Wir entscheiden immer für Belegbarkeit – Regel 10 schlägt jede Optik.

Lesbarkeit gegen Genauigkeit. „40-fache Umsatzbedingung“ liest sich flüssiger als „40-fach, bezogen auf den Bonusbetrag, gültig fünf Tage ab Gutschrift“. Hier entscheiden wir nach Ort: In Überschriften und Datenblättern steht die kurze Form, im Text mindestens einmal die vollständige. Eine Angabe, die nur in der Kurzform vorkommt, wäre ein Fehler.

Conversion gegen Spielerschutz. Der Fall mit dem höchsten Preis. Jeder Absatz, der vorrechnet, dass ein Angebot rechnerisch nichts hergibt, senkt die Wahrscheinlichkeit einer Anmeldung – und damit unseren Ertrag. Regel 8 entscheidet das trotzdem in eine Richtung, und die Rechnung bleibt stehen. Wer wissen will, ob wir uns daran halten, muss nicht uns fragen: Der schärfste Satz über jedes der vier Angebote steht jeweils im Bericht zu diesem Angebot.

Aktualität gegen Prüfung. Ein neuer Anbieter schnell aufzunehmen bringt Reichweite; ihn erst nach vollständiger Prüfung aufzunehmen kostet Wochen. Wir nehmen die Wochen. Deshalb stehen hier vier Anbieter und nicht vierzig – und deshalb ist das Prüfdatum eine Angabe und kein Dekor.

Die Grundsätze angewandt: vier Fälle

Regeln sind billig. Interessant ist, was sie kosten, wenn sie greifen. Vier Fälle aus der Arbeit an den bisherigen Testberichten – alle vier haben Text schlechter aussehen lassen oder Arbeit verursacht.

Fall 1: Zwei Zahlen für dasselbe Willkommenspaket

In den Unterlagen zu einem Anbieter nennt eine Zeile „200 Freispiele“ für das Willkommenspaket, während die Aufschlüsselung der vier Einzahlungsstufen zusammen 450 ergibt. Die werbefreundliche Lösung wäre 450 gewesen, die vorsichtige 200. Wir haben mit 450 gerechnet, weil die Aufschlüsselung nachvollziehbar ist – und den Widerspruch als offenen Punkt in den Bericht geschrieben, mit dem Hinweis, dass wir ihn beim Betreiber klären. Regel 5 verlangt das: Widersprüche werden benannt, nicht geglättet. Der Bericht ist dadurch weniger glatt, aber überprüfbar.

Fall 2: Ein Rechenfehler in unserem eigenen Text

Im Bitkingz-Bericht stand als Summe der Einzahlungen über alle vier Bonusstufen ein Betrag, der um 1.500 € zu hoch war – ein reiner Additionsfehler, der niemandem aufgefallen wäre. Gefunden hat ihn kein Mensch, sondern ein Skript, das alle Zahlenangaben im Text gegen die Einzelwerte nachrechnet. Genau dafür ist Regel 3 da. Die korrigierte Summe steht heute an drei Stellen im Bericht.

Fall 3: Zwei Studios, die wir wieder entfernt haben

In einer Aufzählung der Spieleanbieter standen zwei Namen, die in den Unterlagen des Betreibers nicht vorkamen. Sie waren nicht falsch im Sinne von unplausibel – sie waren unbelegt. Nach Regel 10 mussten sie weg und wurden durch die tatsächlich genannten Studios ersetzt. Die Liste ist seitdem kürzer und stimmt.

Fall 4: Die Länderfrage, die wir strenger entschieden haben

Bei einem Anbieter nennt die Länderliste des Betreibers Deutschland als gesperrt, während die Bonusregel desselben Anbieters Deutschland nicht ausschließt. Diese beiden Angaben lassen sich nicht vereinbaren. Wir folgen der strengeren – also „Deutschland gesperrt“ –, bis das Partnerprogramm es schriftlich anders bestätigt, und schreiben die Unsicherheit in den Bericht. Für uns ist das die teurere Entscheidung: Sie nimmt einen Anbieter aus dem größten der drei Märkte heraus. Für dich ist es die richtige, weil eine abgelehnte Kontoeröffnung nach der Verifizierung teurer ist als ein Angebot, das du nicht gesehen hast.

Korrekturprotokoll

Damit Regel 3 und Regel 6 überprüfbar bleiben, führen wir die inhaltlichen Korrekturen hier mit Datum. Tippfehler und Formulierungen stehen nicht drin – nur Änderungen, die eine Angabe oder eine Zahl betreffen.

Protokoll der inhaltlichen Korrekturen mit Datum und Anlass
DatumBetroffenKorrektur
29.07.2026Alle Seiten, Cookies, DatenschutzGoogle Analytics 4 mit Einwilligungsbanner aufgenommen. Damit ist die frühere Aussage „kein Tracking, keine Cookies, kein Einwilligungsbanner“ überholt; alle betroffenen Stellen wurden umgeschrieben statt stillschweigend entfernt. Das Skript wird vor einer Zustimmung nicht geladen.
26.07.2026Bitkingz-TestberichtSumme der Einzahlungen über alle vier Bonusstufen von 8.667 € auf 7.167 € korrigiert. Anlass: eigene Nachrechnung. An drei Textstellen geändert.
26.07.2026Bitkingz-TestberichtZwei Spielestudios aus der Aufzählung entfernt, die in den Betreiberunterlagen nicht genannt sind, und durch die dort genannten ersetzt.
26.07.2026Startseite, Über unsZahl der offenen Kennzahlen von 30 auf 29 korrigiert. Anlass: Abgleich mit der Summe der Einzelangaben aus allen vier Testberichten.
26.07.2026BonuscodesCode für das Gratisangebot auf FS100 und für das exklusive Erstangebot bei Bitkingz auf BK200 präzisiert.
26.07.2026Alle SeitenAusrichtung von einem Deutschland-Schwerpunkt auf den gesamten deutschsprachigen Raum umgestellt. Betrifft Geohinweise, Zahlungswege und Sperrsysteme in allen Testberichten.
26.07.2026Wie wir bewertenAussage zu den undokumentierten Kennzahlen bei Bitkingz präzisiert: statt einer Anzahl werden jetzt die drei konkret fehlenden Werte genannt.

Fünf der sieben Einträge betreffen eigene Fehler. Das ist kein Zufall dieser Auswahl, sondern die erwartbare Verteilung: Fehler in Betreiberangaben fallen auf, weil zwei Dokumente sich widersprechen – eigene Fehler fallen nur auf, wenn jemand nachrechnet.

Wo diese Grundsätze an Grenzen stoßen

Drei Einschränkungen, die zu einer ehrlichen Selbstverpflichtung dazugehören.

Wir prüfen Dokumente, nicht Verhalten. Ob ein Betreiber seine eigenen Bedingungen einhält, ob eine Auszahlung wirklich in zwei Stunden ankommt, ob der Support nach vier Wochen noch antwortet – das steht in keinem Dokument. Ein Anbieter mit vorbildlichen Bedingungen und schlechter Praxis würde bei uns gut abschneiden. Die umgekehrte Fehlerrichtung – schlechte Bedingungen, gute Bewertung – ist durch das Schema ausgeschlossen, und sie ist die häufigere.

Unsere Gewichtung ist eine Setzung. Dass Bonusmathematik 30 % und Spielauswahl 5 % wiegt, lässt sich begründen, aber nicht beweisen. Wer andere Prioritäten hat, käme zu anderen Noten. Deshalb steht die Gewichtung offen unter Wie wir bewerten und nicht in einem undurchsichtigen Gesamtscore.

Vier Anbieter sind eine schmale Grundlage. Jede Aussage über „den Markt“ steht bei uns unter dem Vorbehalt, dass wir vier Anbieter kennen. Wir schreiben deshalb wo möglich den absoluten Wert dazu.

Häufige Fragen zu diesen Grundsätzen

Warum steht hier kein Autorenname?

Weil ein Name allein nichts belegt – überprüfen könntest du ihn nicht. Was du überprüfen kannst, sind die Rechenwege, die Gewichtung, die Quellenangaben und das Korrekturprotokoll. Genau deshalb stehen sie offen. Die presserechtliche Verantwortung und die vollständige Anbieterkennzeichnung stehen im Impressum.

Darf ein Betreiber eine Korrektur verlangen?

Eine Tatsachenkorrektur ja, und wir setzen sie um, sobald sie belegt ist – dann mit neuem Prüfdatum und Vermerk. Eine Änderung der Bewertung ohne geänderte Bedingung nicht. Wenn ein Betreiber eine bisher undokumentierte Kennzahl nachliefert, verbessert das die Teilnote für Transparenz automatisch; das ist der einzige Weg, auf dem eine Rückmeldung eine Note hebt.

Sieht ein Anbieter seinen Testbericht vor Veröffentlichung?

Nein. Anfragen zu offenen Kennzahlen stellen wir vorher, aber der Text geht nicht zur Freigabe. Ein Bericht, der abgestimmt wurde, ist kein Bericht.

Warum veröffentlicht ihr eigene Fehler?

Weil eine Seite, die Betreibern fehlende Angaben vorwirft, ihre eigenen Lücken nicht verstecken kann, ohne den Maßstab zu verlieren. Das Korrekturprotokoll oben ist unangenehm zu führen und der einzige Teil dieser Seite, der beweist, dass Regel 3 tatsächlich angewendet wird.

Was passiert, wenn ein Anbieter seine Bedingungen verschlechtert?

Die Note sinkt, und die Änderung wird im Text vermerkt statt stillschweigend ersetzt. Bei einer erheblichen Verschlechterung – etwa einer Umsatzbedingung über 50-fach oder dem Wegfall einer nachprüfbaren Lizenz – nehmen wir den Anbieter aus der Liste. Eine kurze Liste ist besser als eine schlechte Empfehlung.

Korrekturen

Wir machen Fehler. Wichtig ist, was danach passiert. Wenn eine Angabe nicht mehr stimmt oder nie gestimmt hat, prüfen wir sie gegen die Quelle, korrigieren die Seite und setzen ein neues Prüfdatum. Bei inhaltlich erheblichen Korrekturen – etwa einer geänderten Umsatzbedingung oder einer Notenänderung – vermerken wir die Änderung im Text, statt sie stillschweigend zu ersetzen.

Meldungen nehmen wir über Kontakt entgegen. Besonders hilfreich: abgelehnte Kontoeröffnungen in einem Land, das wir als erlaubt führen, und Bonuscodes, die nicht angenommen werden.

Wer diese Texte schreibt

Die Inhalte entstehen redaktionell und werden vor der Veröffentlichung gegen die Primärquellen geprüft. Rechenwege legen wir offen, damit du sie nachvollziehen kannst, ohne uns glauben zu müssen – das ist der eigentliche Ersatz für einen Autorennamen, den du ohnehin nicht überprüfen könntest.

Die presserechtliche Verantwortung und die vollständige Anbieterkennzeichnung stehen im Impressum.